Rürup-Verträge
Rürup-Verträge sind private, kapitalgedeckte Rentenversicherungen zur Altersvorsorge, die steuerlich gefördert werden. Das angesparte Geld kann grundsätzlich nicht ausgezahlt, verkauft, verpfändet oder vererbt werden. Die Auszahlung erfolgt erst im Rentenalter. (vgl. Schneck 2018, S. 827 ff.)
Beispiel: Eine Person zahlt jedes Jahr 5.000 € in einen Rürup-Vertrag ein. Die Beiträge können steuerlich berücksichtigt werden. Im Alter erhält sie dafür eine monatliche lebenslange Rente, aber keine einmalige Kapitalauszahlung.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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