Rücktritt vom Vertrag
Der Rücktritt vom Vertrag bedeutet, dass der Gläubiger bei einer Pflichtverletzung unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten kann. Die bereits empfangenen Leistungen müssen dann zurückgewährt werden. Ein möglicher Schadensersatzanspruch bleibt bestehen. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 98 f.)
Beispiel: V vermietet M einen Transporter für 250 € und soll ihn am 1.11. um 8 Uhr bringen. V kommt viel zu spät, sodass M den Transport nicht mehr durchführen möchte. M tritt vom Vertrag zurück und kann die bereits gezahlten 250 € zurückverlangen. M kann außerdem gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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