top of page
Affiliate.png

Rücklagen für eigene Aktien

5. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Rücklagen für eigene Aktien sind ein Unterposten der Gewinnrücklagen in der Bilanz. Sie werden im Zusammenhang mit dem Erwerb eigener Aktien gebildet und entsprechen den Aufwendungen für deren Erwerb. Der Erwerb eigener Aktien ist nach § 71 AktG nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und darf grundsätzlich die dort festgelegte Grenze von 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 209)


Beispiel: Eine AG erwirbt eigene Aktien für 500.000 €. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss sie eine entsprechende Rücklage für eigene Aktien berücksichtigen. Dadurch wird verhindert, dass für den Erwerb Mittel verwendet werden, die zur Erhaltung des Grundkapitals oder bestimmter gesetzlich geschützter Rücklagen erforderlich sind.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

Kommentare


bottom of page