top of page
Affiliate.png

Rückkaufswert

24. Juli
1 Min. Lesezeit

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Versicherungsnehmer bei der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung vom Versicherungsunternehmen erhält. Seine Höhe richtet sich insbesondere nach den bisher angesparten Beitragsanteilen und der erwirtschafteten Gewinnbeteiligung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 529)


Beispiel: Eine Person kündigt ihre Lebensversicherung nach zehn Jahren. Der Versicherer berechnet einen Rückkaufswert von 8.500 Euro und zahlt diesen Betrag an den Versicherungsnehmer aus.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page