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Rückgewährverbot

17. Okt.
1 Min. Lesezeit

Das Rückgewährverbot verbietet es einer AG oder GmbH, Einlagen unzulässig an ihre Gesellschafter zurückzuzahlen. Dadurch soll das Gesellschaftskapital geschützt werden (§ 57 AktG, § 30 GmbHG). Verbotene Zahlungen müssen zurückerstattet werden. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 341 f.)


Beispiel: Eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter 10.000 € aus, obwohl dadurch das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen angegriffen wird. Diese Zahlung ist verboten. Der Gesellschafter muss das Geld zurückzahlen, und der Geschäftsführer kann dafür persönlich haften.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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