Rule of Law
Rule of Law bedeutet „Herrschaft des Rechts“ und wird im Deutschen meist mit „Rechtsstaat“ übersetzt. Sie beschreibt den Grundsatz, dass staatliches Handeln an geltendes Recht gebunden ist. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 530)
Beispiel: Auch die Regierung muss sich an die Gesetze halten. Verletzt eine Behörde die Rechte eines Bürgers, kann dieser vor Gericht dagegen vorgehen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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