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Rule of Law

24. Juli
1 Min. Lesezeit

Rule of Law bedeutet „Herrschaft des Rechts“ und wird im Deutschen meist mit „Rechtsstaat“ übersetzt. Sie beschreibt den Grundsatz, dass staatliches Handeln an geltendes Recht gebunden ist. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 530)


Beispiel: Auch die Regierung muss sich an die Gesetze halten. Verletzt eine Behörde die Rechte eines Bürgers, kann dieser vor Gericht dagegen vorgehen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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