Ruhezeiten
Ruhezeiten sind die gesetzlich vorgeschriebenen Erholungszeiten zwischen zwei Arbeitstagen. Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer nach Beendigung ihrer täglichen Arbeitszeit grundsätzlich mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit erhalten. In bestimmten Branchen, wie dem Gesundheitswesen oder dem Gastgewerbe, sind Ausnahmen möglich, wenn die verkürzte Ruhezeit später ausgeglichen wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 530)
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin beendet ihre Arbeit um 20:00 Uhr. Sie darf ihre nächste Schicht frühestens um 7:00 Uhr am folgenden Tag beginnen, damit die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten wird.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare