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Ruhepausen

24. Juli
1 Min. Lesezeit

Ruhepausen sind Erholungszeiten, die während der täglichen Arbeitszeit eingelegt werden. Sie dienen der Erholung der Arbeitnehmer und sind gesetzlich vorgeschrieben. Art und Dauer der Ruhepausen richten sich nach den arbeitszeitrechtlichen Vorschriften. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 530)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr legt er eine Mittagspause ein. Diese 30 Minuten gelten als Ruhepause und zählen nicht zur Arbeitszeit.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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