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Rufbereitschaft

24. Juli
1 Min. Lesezeit

Rufbereitschaft ist die Verpflichtung eines Arbeitnehmers, sich außerhalb seiner regulären Arbeitszeit für einen möglichen Arbeitseinsatz bereitzuhalten und bei Bedarf kurzfristig die Arbeit aufzunehmen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 530)


Beispiel: Ein IT-Mitarbeiter hat am Wochenende Rufbereitschaft. Er kann sich zu Hause aufhalten, muss aber jederzeit telefonisch erreichbar sein und bei einem Serverausfall innerhalb kurzer Zeit seine Arbeit aufnehmen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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