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Rufbereitschaft

Rufbereitschaft ist die Zeit, in der sich ein Arbeitnehmer zu Hause aufhält, aber auf Abruf innerhalb einer festgelegten Zeit arbeiten muss. Nur die tatsächlichen Einsätze zählen als Arbeitszeit, die übrige Zeit gilt als Ruhezeit und wird meist pauschal vergütet. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 292)


Beispiel: Ein Krankenpfleger ist während der Nacht in Rufbereitschaft zu Hause und muss bei einem Notfall innerhalb von 30 Minuten ins Krankenhaus kommen. Nur die Zeit, in der er tatsächlich im Krankenhaus arbeitet, zählt als Arbeitszeit.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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