Risikoäquivalenz
Bei der Risikoäquivalenz wird das Abweichungsrisiko der zukünftigen Cashflows oder Erträge bei der Unternehmensbewertung berücksichtigt. Dieses Risiko kann entweder durch Abschläge auf die erwarteten Zahlungen (Sicherheitsäquivalentmethode) oder durch Risikozuschläge auf den Diskontierungszinssatz (Risikozuschlagsmethode) abgebildet werden. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 197 f.)
Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen erwartet im nächsten Jahr einen Gewinn von 100.000 €. Da jedoch Unsicherheiten bestehen (z. B. Marktschwankungen oder Kundenverlust), schätzt der Bewerter den „sicheren“ Wert auf 90.000 €“ ab, um das Risiko zu berücksichtigen. Alternativ könnte er den Diskontierungszinssatz von 10 % auf 12 % erhöhen, um das gleiche Risiko zu reflektieren. In beiden Fällen wird das Risiko der Abweichung vom Plan in die Bewertung eingerechnet.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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