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Risikoausschluss

24. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Risikoausschluss bezeichnet im Versicherungswesen den Ausschluss bestimmter Risiken oder Schadensfälle vom Versicherungsschutz. Tritt ein Schaden ein, der ausdrücklich vom Versicherungsvertrag ausgeschlossen ist, muss die Versicherung keine Leistungen erbringen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 524 f.)


Beispiel: Eine private Unfallversicherung schließt Unfälle aus, die infolge einer erheblichen Alkoholisierung entstehen. Verursacht ein Versicherungsnehmer unter starkem Alkoholeinfluss einen Unfall, kann die Versicherung die Zahlung der Versicherungsleistung verweigern.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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