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Riegelwirkung

Als Riegelwirkung bezeichnet man den Effekt bei steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug, dass die auf vorgelagerten Stufen gezahlte Umsatzsteuer nicht abgezogen werden kann und daher „stecken bleibt“. Die bisherige Umsatzsteuerbelastung wird wie durch einen Riegel festgehalten und wirkt im Preis weiter. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 330 f.)


Beispiel: Ein Arzt (umsatzsteuerfrei, ohne Vorsteuerabzug) kauft medizinische Geräte und zahlt dafür 19 % Umsatzsteuer an den Lieferanten. Da er keine Vorsteuer abziehen darf, bleiben diese 19 % Kosten für ihn und fließen indirekt in seine Preise ein. Die Vorsteuer wirkt also als Riegel in der Wertschöpfungskette.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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