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Richtsätze

12. Juli
1 Min. Lesezeit

Richtsätze sind Schätzungswerte der Finanzverwaltung, die zur Ermittlung von Umsätzen und Gewinnen herangezogen werden, wenn die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nicht oder nicht vollständig festgestellt werden können (§ 162 AO). Sie dienen als Orientierung bei der Schätzung. (vgl. Puke 2023, S. 226)


Beispiel: Ein Gastwirt führt keine ordnungsgemäße Buchhaltung. Das Finanzamt schätzt seinen Gewinn anhand der Richtsätze für das Gaststättengewerbe und setzt die Steuer auf dieser Grundlage fest.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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