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Richtpreise

Richtpreise sind vom Staat festgelegte Preise, von denen innerhalb bestimmter Grenzen nach oben oder unten abgewichen werden darf. Sie dienen als Orientierung für die Preisgestaltung und sind in der Regel weniger verbindlich als Höchst- oder Mindestpreise. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 524)


Beispiel: Der Staat legt für ein Kilogramm Kartoffeln einen Richtpreis von 2 Euro fest. Händler dürfen die Kartoffeln beispielsweise für 1,90 Euro oder 2,10 Euro verkaufen, solange sie sich innerhalb des zulässigen Preisrahmens bewegen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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