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Revision

12. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil des Finanzgerichts (FG). Sie führt zur Überprüfung der Entscheidung durch den Bundesfinanzhof (BFH) und dient der Kontrolle, ob das Finanzgericht das Recht richtig angewendet hat (§ 115 FGO). (vgl. Puke 2023, S. 224)


Beispiel: Ein Steuerpflichtiger verliert seine Klage vor dem Finanzgericht. Da der Fall eine grundsätzliche Rechtsfrage betrifft, wird die Revision zugelassen. Der Bundesfinanzhof überprüft anschließend, ob das Finanzgericht das Steuerrecht korrekt angewendet hat.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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