Restzahlungstermin
- Andreas Armster

- 12. Juni
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Der Restzahlungstermin ist der Fälligkeitstag, an dem eine verbleibende Restschuld nach bereits geleisteten Teilzahlungen zinsneutral beglichen werden kann. (vgl. Weber 2016, S. 240 f.)
Beispiel: Ein Kunde schuldet insgesamt 44.000 €. Nach Teilzahlungen von 14.000 € und 7.000 € verbleibt eine Restschuld von 23.000 €. Mithilfe der Terminrechnung wird der Restzahlungstermin auf den 19.04. berechnet. An diesem Tag kann die Restschuld ohne Zinsvorteil oder Zinsnachteil ausgeglichen werden.
Weber, M. (2016): Kaufmännisches Rechnen von A-Z. Formeln, Rechenbeispiele, Tipps für die Praxis. 10. Auflage. Freiburg: Haufe



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