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Reststrommenge

Die Reststrommenge bezeichnet die Strommenge, die ein Letztverbraucher zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, die jedoch nicht durch die lokale Erzeugungsanlage gedeckt werden kann und daher aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird. (vgl. Linnemann 2024, S. 338)


Beispiel: Abends, wenn die Photovoltaikanlage auf dem Hausdach keinen Strom mehr erzeugt, wird der zusätzlich benötigte Strom für Beleuchtung und Haushaltsgeräte als Reststrommenge aus dem öffentlichen Netz bezogen.


Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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