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Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung ist eine besondere Form der Risikolebensversicherung, die zur Absicherung eines Kredits abgeschlossen wird. Sie übernimmt im Todesfall oder bei Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers die noch offenen Kreditraten bzw. die Restschuld. Die Laufzeit der Versicherung entspricht in der Regel der Laufzeit des Kredits. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 523)


Beispiel: Eine Person nimmt einen Ratenkredit über 15.000 Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren auf und schließt eine Restschuldversicherung ab. Wird sie während dieser Zeit dauerhaft arbeitsunfähig oder verstirbt, übernimmt die Versicherung die verbleibende Kreditschuld gegenüber der Bank.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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