Restrukturierungsrückstellungen
Restrukturierungsrückstellungen sind Rückstellungen für Verpflichtungen aus konkreten Restrukturierungsmaßnahmen (z. B. Sozialpläne), die bereits rechtlich oder faktisch entstanden sind und bei denen dem Unternehmen eine künftige wirtschaftliche Belastung sicher oder hinreichend wahrscheinlich droht (§ 249 HGB). (vgl. Roos 2024, S. 342 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen beschließt die Schließung eines Werks und informiert den Betriebsrat über einen Sozialplan mit Abfindungszahlungen. Da dadurch eine verbindliche Verpflichtung entsteht, bildet das Unternehmen eine Restrukturierungsrückstellung für die erwarteten Abfindungskosten.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag




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