Restnutzungsdauer
- Andreas Armster

- vor 1 Tag
- 1 Min. Lesezeit
Die Restnutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem ein Vermögensgegenstand ab dem aktuellen Zeitpunkt voraussichtlich noch genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der ursprünglichen Nutzungsdauer minus der bereits abgelaufenen Nutzungszeit. Sie ist besonders wichtig, wenn sich die Nutzungsdauer ändert oder nachträgliche Kosten bzw. außerplanmäßige Abschreibungen auftreten. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 103)
Beispiel: Ein Unternehmen hat im September 2021 eine Maschine gekauft, die voraussichtlich fünf Jahre genutzt werden soll. Im Juli 2023 prüft das Unternehmen erneut die Nutzungsdauer und stellt fest, dass die Maschine bisher knapp zwei Jahre im Einsatz war. Die Restnutzungsdauer beträgt daher noch drei Jahre.
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas


Kommentare