Der Reservebedarf beschreibt die zusätzliche Anzahl von Mitarbeitern, die benötigt wird, um Personalausfälle, wie z. B. durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen, zu kompensieren. Er wird als Zuschlag zum Einsatzbedarf berechnet, um sicherzustellen, dass trotz solcher Ausfälle die betriebliche Leistungserstellung gewährleistet bleibt. (vgl. Huf 2020, S. 19 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen benötigt 50 Mitarbeiter für die Produktion. Da regelmäßig einige Mitarbeiter im Urlaub oder krank sind, plant das Unternehmen zusätzlich 5 Mitarbeiter als Reservebedarf ein, um diese Ausfälle auszugleichen und den Betrieb reibungslos fortzuführen.
Huf, S. (2020): Personalmanagement. Wiesbaden: Springer Gabler