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Repräsentationsaufwendungen

12. Juli
1 Min. Lesezeit

Repräsentationsaufwendungen sind betriebliche Ausgaben, die der Pflege von Geschäftsbeziehungen oder der Darstellung des Unternehmens nach außen dienen. Sie können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 4 Abs. 5 und 6 EStG). (vgl. Puke 2023, S. 223)


Beispiel: Ein Unternehmer lädt einen Geschäftspartner zum Mittagessen ein, um über eine zukünftige Zusammenarbeit zu sprechen. Die Bewirtungskosten zählen zu den Repräsentationsaufwendungen und sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen teilweise als Betriebsausgaben abziehbar.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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