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Reproduktive Substanzerhaltung

Reproduktive Substanzerhaltung bedeutet, dass ein Unternehmen nur dann Gewinn erzielt, wenn aus den Erlösen einer Periode alle im Produktionsprozess verbrauchten Güter in gleicher Menge und Qualität wiederbeschafft werden können; erst der darüber hinausgehende Betrag ist ausschüttungsfähig, ohne die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu beeinträchtigen. (vgl. Roos 2024, S. 55 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Waren für 700 €. Um die im Produktionsprozess verbrauchten Waren in gleicher Menge und Qualität wiederzubeschaffen, werden 360 € benötigt. Der darüber hinausgehende Betrag von 340 € kann ausgeschüttet werden, ohne die betriebliche Substanz zu gefährden.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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