Reprivatisierung
- Andreas Armster

- 22. Juni
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Reprivatisierung bezeichnet die Rückübertragung staatlicher Unternehmen oder Vermögenswerte in privates Eigentum. Sie ist eine Form der Privatisierung. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 172)
Beispiel: Der Staat verkauft ein zuvor verstaatlichtes Energieunternehmen an private Investoren.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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