Repartitionsprinzip
Das Repartitionsprinzip bedeutet, dass zuerst die gewünschte Gesamthöhe der Steuereinnahmen (oder Subventionen) festgelegt wird. Anschließend wird diese Summe durch einen passenden Tarif auf die einzelnen Steuerpflichtigen verteilt. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 172)
Beispiel: Der Staat beschließt, insgesamt 10 Milliarden Euro an Grundsteuer einzunehmen. Danach werden die Steuersätze so festgelegt, dass dieses Ziel erreicht wird.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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