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Repartitionsprinzip

22. Juni
1 Min. Lesezeit

Das Repartitionsprinzip bedeutet, dass zuerst die gewünschte Gesamthöhe der Steuereinnahmen (oder Subventionen) festgelegt wird. Anschließend wird diese Summe durch einen passenden Tarif auf die einzelnen Steuerpflichtigen verteilt. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 172)


Beispiel: Der Staat beschließt, insgesamt 10 Milliarden Euro an Grundsteuer einzunehmen. Danach werden die Steuersätze so festgelegt, dass dieses Ziel erreicht wird.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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