Reparaturvertrag
- Andreas Armster

- vor 17 Stunden
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Ein Reparaturvertrag ist ein Werkvertrag, bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, die Funktionsfähigkeit einer defekten Sache wiederherzustellen. Der Auftragnehmer schuldet dabei den erfolgreichen Abschluss der Reparatur und erhält dafür eine vereinbarte oder übliche Vergütung. Auf Reparaturverträge finden die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts Anwendung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 520 ff.)
Beispiel: Eine Person bringt ihr defektes Fahrrad in eine Werkstatt, damit die beschädigten Bremsen ausgetauscht werden. Mit der Beauftragung der Reparatur kommt ein Reparaturvertrag zustande. Die Werkstatt ist verpflichtet, die Bremsen ordnungsgemäß zu reparieren, und der Kunde muss nach erfolgreicher Reparatur den vereinbarten Preis bezahlen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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