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Reparaturkostenabrechnung

Die Reparaturkostenabrechnung ist die Berechnung der Kosten einer Reparatur durch den Handwerker. Dabei dürfen grundsätzlich nur die üblichen und angemessenen Preise für Arbeitszeit und Material berechnet werden. Was als üblich gilt, kann je nach Region und Betriebsart unterschiedlich sein. Ist der Kunde mit der Rechnung nicht einverstanden, kann er eine Schiedsstelle einschalten oder den Rechtsweg beschreiten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 520)


Beispiel: Eine Autowerkstatt repariert die Bremsen eines Fahrzeugs und stellt dem Kunden 200 Euro für Arbeitszeit sowie 100 Euro für Ersatzteile in Rechnung. Die Reparaturkostenabrechnung beträgt somit insgesamt 300 Euro. Hält der Kunde den Preis für unangemessen hoch, kann er die Rechnung überprüfen lassen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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