Rentenreform
- Andreas Armster

- vor 16 Stunden
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Eine Rentenreform ist die gesetzliche Neugestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie umfasst Änderungen der Regelungen zu Rentenansprüchen, Beiträgen und dem Renteneintrittsalter, um die Finanzierung und Leistungsfähigkeit des Rentensystems langfristig zu sichern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 518)
Beispiel: Mit der Rentenreform von 2007 wurde das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Dadurch sollen die steigende Lebenserwartung und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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