Rentenbesteuerung
Rentenbesteuerung bedeutet, dass Altersrenten grundsätzlich versteuert werden. Seit 2005 gilt schrittweise die nachgelagerte Besteuerung: Während der Erwerbsphase können Beiträge zur Altersvorsorge zunehmend steuerlich abgesetzt werden, dafür wird die Rente im Alter zunehmend besteuert. (vgl. Schneck 2018, S. 827 ff.)
Beispiel: Wer 2025 in Rente geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern als jemand, der bereits 2005 in Rente gegangen ist. Ziel ist, dass ab 2040 neu beginnende Renten grundsätzlich vollständig steuerpflichtig sind.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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