top of page
Affiliate.png

Relatives Fixgeschäft

17. Okt.
1 Min. Lesezeit

Ein relatives Fixgeschäft ist ein Handelskauf, bei dem vereinbart wurde, dass mindestens ein Vertragspartner zu einem genau festgelegten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist leisten muss. Die Einhaltung der Zeit ist so wichtig, dass der Vertrag davon abhängt (§ 376 HGB). (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 224 f.)


Beispiel: Ein Tankstellenbetreiber beauftragt einen Handelsmakler, sofort Kraftstoff zu kaufen, um einen günstigen Ölpreis zu nutzen. Der Makler erledigt den Auftrag zu spät, sodass der Ölpreis inzwischen um 10 % gestiegen ist. Der Tankstellenbetreiber kann Schadensersatz für die Preisdifferenz verlangen. Möchte er stattdessen weiterhin die Erfüllung verlangen, muss er dies dem Makler unmittelbar nach Ablauf der vereinbarten Zeit mitteilen.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

Kommentare


bottom of page