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Relative Einzelkostenrechnung

Die relative Einzelkostenrechnung ist ein Kostenrechnungssystem, bei dem alle Kosten so weit wie möglich direkt den Bezugsgrößen (z. B. Produkten, Aufträgen, Kostenstellen oder Bereichen) zugerechnet werden. Kosten gelten dabei immer bei dem Objekt als relative Einzelkosten, bei dem sie erstmalig eindeutig verursacht werden (Identitätsprinzip). Dadurch wird die übliche Trennung in Einzelkosten und Gemeinkosten auf Kostenträgerebene aufgehoben. Kosten, die nicht einem speziellen Bezugsobjekt zugeordnet werden können (echte Gemeinkosten), werden einem übergeordneten Objekt in der Bezugsgrößenhierarchie zugerechnet. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 334 ff.)


Beispiel: Ein Automobilhersteller entwickelt einen neuen Motortyp. Die Entwicklungskosten in Höhe von 2 Mio. € können nicht direkt einem einzelnen Auto zugeordnet werden, da sie für die gesamte Motorreihe anfallen. In der relativen Einzelkostenrechnung werden diese Kosten daher den Produktgruppen (Motorvarianten) als relative Einzelkosten zugerechnet. Die Materialkosten für Kolben oder Zylinder dagegen werden den einzelnen Fahrzeugeinheiten direkt als relative Einzelkosten belastet. Kosten für die allgemeine Verwaltung, die keinem speziellen Produkt zugeordnet werden können, werden schließlich auf einer höheren Hierarchieebene der gesamten Unternehmung als Einzelkosten erfasst.


Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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