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Relative Einzelkosten

4. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Relative Einzelkosten sind in der Einzelkostenrechnung Kosten, die im Hinblick auf eine bestimmte Bezugsgröße, beispielsweise einen Kostenträger oder eine Kostenträgergruppe, direkt zugeordnet werden können. Ob Kosten als Einzelkosten gelten, hängt somit davon ab, auf welche Bezugsgröße sie sich beziehen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 205)


Beispiel: Die Materialkosten von 500 € für ein bestimmtes Produkt sind Einzelkosten dieses Produkts. Werden jedoch mehrere Produkte zu einer Kostenträgergruppe zusammengefasst, können die Materialkosten dieser Produkte als relative Einzelkosten der gesamten Gruppe betrachtet werden, während sie innerhalb der Gruppe nicht mehr einzeln zugeordnet werden.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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