Relative Armut beschreibt eine Situation, in der Personen im Vergleich zu den durchschnittlichen Lebensstandards der Gesellschaft, in der sie leben, über nur geringe Mittel verfügen. Nach diesem Konzept gelten Personen als relativ arm oder armutsgefährdet, wenn ihr Nettoäquivalenzeinkommen unterhalb der festgelegten Armutsgrenze liegt. Diese Armutsgrenze ist oft ein bestimmter Prozentsatz des Durchschnittseinkommens, z.B. 60% des mittleren Einkommens in einer Gesellschaft. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 275 f.)
Beispiel: Angenommen, das mittlere Einkommen in einem Land beträgt 2000 Euro pro Monat. Nach dem Konzept der relativen Armut gilt eine Person als arm, wenn sie weniger als 60% dieses Betrags zur Verfügung hat, also weniger als 1200 Euro pro Monat. Eine Familie, deren gesamtes Haushaltseinkommen unter diesem Schwellenwert liegt, wird demnach als relativ arm betrachtet.
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
De Gruyter Oldenbourg
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