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Related Parties

4. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Related Parties (nahestehende Personen) sind Geschäftspartner, die aufgrund verwandtschaftlicher oder unternehmerischer Beziehungen eng miteinander verbunden sind und dadurch Einfluss aufeinander ausüben können. Nach IFRS und US-GAAP müssen Unternehmen wesentliche Geschäftsbeziehungen und die damit verbundenen Geschäftsvorfälle in ihren Abschlüssen offenlegen, sofern diese nicht im Rahmen der Konsolidierung eliminiert wurden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsbeziehungen zwischen Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen sowie zwischen einem Unternehmen und seinen Hauptgesellschaftern, der Unternehmensführung oder deren unmittelbaren Familienmitgliedern. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 204 f.)


Beispiel: Eine Muttergesellschaft verkauft Waren im Wert von 200.000 € an ihre Tochtergesellschaft. Da beide Unternehmen Related Parties sind, muss diese Geschäftsbeziehung im jeweiligen Abschluss offengelegt werden, sofern sie nicht durch die Konsolidierung eliminiert wird.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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