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Rektifikationsetat

22. Juni
1 Min. Lesezeit

Ein Rektifikationsetat ist eine besondere Form des Nachtragshaushalts, bei der der ursprüngliche Haushalt vollständig berichtigt oder ersetzt wird, anstatt ihn nur zu ergänzen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 172)


Beispiel: Wenn sich die Finanzlage eines Staates grundlegend ändert, wird der ursprüngliche Haushalt durch einen berichtigten Gesamthaushalt ersetzt.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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