Reisekosten
Reisekosten sind alle beruflich oder betrieblich veranlassten Aufwendungen, die durch eine Auswärtstätigkeit entstehen. Dazu gehören insbesondere Kosten für die Anreise und Abreise, Unterbringung, Verpflegung sowie notwendige Reisenebenkosten (z. B. Parkgebühren oder Maut). (vgl. Puke 2023, S. 221)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt zu einer zweitägigen Fortbildung in eine andere Stadt. Die Kosten für die Bahnfahrt, das Hotel und die Verpflegungspauschale zählen zu den Reisekosten.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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