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Reiner Stromliefervertrag

Ein reiner Stromliefervertrag ist ein Vertrag, bei dem der Letztverbraucher nur die Lieferung von Strom beim Energielieferanten abschließt. Netznutzung und Messstellenbetrieb werden dabei in einem separaten Vertrag direkt mit dem zuständigen Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber geregelt; der Kunde zahlt an den Lieferanten lediglich den Strompreis (inklusive Steuern und Abgaben), nicht aber die Netzentgelte. (vgl. Linnemann 2024, S. 52 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen schließt mit einem Stromanbieter einen reinen Stromliefervertrag über 50.000 kWh pro Jahr ab und zahlt dafür nur den vereinbarten Arbeitspreis. Die Netzentgelte und Messkosten rechnet der örtliche Netzbetreiber separat direkt mit dem Unternehmen ab.


Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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