Reihengeschäft
Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand nacheinander Kaufverträge abschließen, der Gegenstand jedoch nur einmal vom ersten Lieferer direkt an den letzten Abnehmer befördert oder versendet wird. Obwohl nur eine Warenbewegung stattfindet, gelten umsatzsteuerlich mehrere Lieferungen (§ 3 Abs. 6, 6a, 6b und 7 UStG). (vgl. Puke 2023, S. 220)
Beispiel: Der Unternehmer A verkauft eine Ware an B, der sie direkt an C weiterverkauft. Die Ware wird jedoch nur einmal, nämlich direkt von A an C, transportiert. Es liegen zwei Lieferungen, aber nur eine Warenbewegung vor.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




Kommentare