Reichsschuld
Die Reichsschuld bezeichnet die Staatsverschuldung des Deutschen Reiches. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie im Zuge der Währungsreform und durch spätere Regelungen teilweise neu geordnet. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 171 f.)
Beispiel: Ein Teil der Reichsschulden wurde nach der Währungsreform 1948 durch Ausgleichsforderungen gegenüber Banken ersetzt.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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