top of page
Affiliate.png

Reichsschuld

22. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Reichsschuld bezeichnet die Staatsverschuldung des Deutschen Reiches. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie im Zuge der Währungsreform und durch spätere Regelungen teilweise neu geordnet. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 171 f.)


Beispiel: Ein Teil der Reichsschulden wurde nach der Währungsreform 1948 durch Ausgleichsforderungen gegenüber Banken ersetzt.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Kommentare


bottom of page