Reichensteuersatz
Der Reichensteuersatz ist der umgangssprachliche Begriff für den Einkommensteuersatz von 45 %. Er gilt für den Teil des zu versteuernden Einkommens, der die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze überschreitet. Es handelt sich um einen Grenzsteuersatz, d. h. nur der über der Grenze liegende Einkommensanteil wird mit 45 % besteuert. (vgl. Puke 2023, S. 220)
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger erzielt ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb der gesetzlichen Grenze. Nur der Teil des Einkommens, der diese Grenze überschreitet, wird mit 45 % besteuert; der darunterliegende Teil bleibt nach den niedrigeren Steuersätzen versteuert.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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