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Regulierter Messstellenbetrieb

Ein regulierter Messstellenbetrieb umfasst den gesetzlich geregelten Einbau, Betrieb, die Wartung und die sichere Datenübertragung von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Er wird durch den grundzuständigen oder einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber erbracht und unterliegt festen technischen Vorgaben sowie gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen. (vgl. Linnemann 2024, S. 149 ff.)


Beispiel: In einem Einfamilienhaus wird der alte Ferraris-Stromzähler durch ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) ersetzt. Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) installiert den digitalen Zähler samt Smart-Meter-Gateway, betreibt und wartet ihn und überträgt die Verbrauchsdaten sicher an berechtigte Marktteilnehmer. Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden dem Kunden gemäß der gesetzlichen Preisobergrenze des MsbG in Rechnung gestellt.


Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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