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Regelungsabrede

25. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine Regelungsabrede ist eine formlose, meist mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über eine bestimmte betriebliche Angelegenheit. Sie gilt nur für den vereinbarten Zeitraum oder Zweck. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 511)


Beispiel: Wegen eines unerwartet hohen Arbeitsaufkommens vereinbaren Arbeitgeber und Betriebsrat kurzfristig, dass für zwei Wochen Überstunden geleistet werden. Diese Regelung endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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