Rediskontkontingent
Ein Rediskontkontingent war der von der Zentralbank festgelegte Höchstbetrag, bis zu dem eine Bank bereits angekaufte Wechsel zur Beschaffung von Liquidität an die Zentralbank weiterverkaufen konnte. Seit der Einführung der Europäischen Wirtschaftsunion und Währungsunion (EWWU) im Jahr 1999 wird dieses Verfahren in Deutschland nicht mehr angewendet. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 511)
Beispiel: Benötigte eine Bank kurzfristig zusätzliches Geld, konnte sie zuvor angekaufte Wechsel bis zur Höhe ihres Rediskontkontingents an die Zentralbank weitergeben und erhielt dafür sofort liquide Mittel.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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