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Rechtsweg

13. Sept.
1 Min. Lesezeit

Der Rechtsweg bezeichnet die Möglichkeit, bei einem Gericht Rechtsschutz zu erhalten. Je nach Art des Rechtsstreits gibt es verschiedene Gerichtsbarkeiten, z. B. Zivilgerichte, Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte. (vgl. Schneck 2018, S. 827 ff.)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird unrechtmäßig gekündigt und möchte dagegen vorgehen. Er kann den Arbeitsgerichten den Fall vorlegen. Ist er mit dem Urteil nicht einverstanden, kann er unter bestimmten Voraussetzungen in die nächste Instanz gehen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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