Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen, die nicht durch das förmliche Gesetzgebungsverfahren erlassen werden, sondern von der Exekutive, wie der Bundesregierung oder dem Bundesfinanzministerium, herausgegeben werden. Diese Verordnungen sind rechtlich bindend und verpflichten Steuerpflichtige, Gerichte und Behörden zur Einhaltung. (vgl. Kußmaul 2016, S. 436)
Beispiel: Durchführungsverordnungen
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 436