Rechtssubjekte
Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten, also insbesondere natürliche Personen und juristische Personen, die rechtlich handeln und verpflichtet werden können. (vgl. Fischer 2023, S. 87)
Beispiel: Eine Person schließt einen Kaufvertrag über ein Smartphone ab. Als natürliche Person ist sie ein Rechtssubjekt und kann daher Rechte und Pflichten aus dem Vertrag haben.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




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