Rechtsordnung
Die Rechtsordnung ist die Gesamtheit aller Gesetze, Rechtsnormen und Rechtsvorschriften eines Staates. Sie regelt das Zusammenleben der Menschen, ihre Rechte und Pflichten sowie das Verhältnis zwischen Bürgern und dem Staat. Die Rechtsordnung sorgt für Sicherheit, Gerechtigkeit und Ordnung und bildet die Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben. Sie umfasst unter anderem das öffentliche Recht und das Privatrecht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 509 f.)
Beispiel: Die Straßenverkehrsordnung ist Teil der deutschen Rechtsordnung. Sie legt fest, welche Regeln im Straßenverkehr gelten, zum Beispiel dass an einer roten Ampel angehalten werden muss. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit rechtlichen Folgen wie einem Bußgeld oder Punkten in Flensburg rechnen. Dadurch trägt die Rechtsordnung zu einem sicheren und geordneten Zusammenleben im Straßenverkehr bei.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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