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Rechtsobjekte

10. März
1 Min. Lesezeit

Rechtsobjekte sind Gegenstände, auf die sich Rechte beziehen können, insbesondere Sachen, Tiere und Rechte. (vgl. Fischer 2023, S. 88 ff.)


Beispiele: Ein Auto ist eine Sache und damit ein Rechtsobjekt.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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