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Rechtsnachfolge

12. Juli
1 Min. Lesezeit

Unter Rechtsnachfolge versteht man den Übergang von Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere Person. Im Steuerrecht gilt, dass bei einer Gesamtrechtsnachfolge (z. B. durch Erbschaft) auch die steuerlichen Rechte und Pflichten auf den Rechtsnachfolger übergehen (§ 45 Abs. 1 AO). (vgl. Puke 2023, S. 219 f.)


Beispiel: Ein Unternehmer verstirbt und hinterlässt seinem Sohn den gesamten Betrieb. Mit dem Erbfall gehen nicht nur das Betriebsvermögen und die Vermögenswerte auf den Sohn über, sondern auch noch offene Steuerschulden sowie eventuelle Steuererstattungsansprüche. Der Sohn wird damit steuerlicher Rechtsnachfolger und muss die steuerlichen Pflichten des Erblassers erfüllen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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